Bei größeren, genehmigungspflichtigen Häusern muss in der Regel zunächst die Baugenehmigung vorliegen, bevor das Haus in die Produktion gehen kann, was die Gesamtdauer verlängert.
Bei größeren, genehmigungspflichtigen Häusern muss in der Regel zunächst die Baugenehmigung vorliegen, bevor das Haus in die Produktion gehen kann, was die Gesamtdauer verlängert.