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Der Bauantrag für das neue Haus

1. Einführung
Wenn Sie ein neues Haus bauen möchten, müssen Sie sich mit dem Bauantrag und der Baugenehmigung auseinandersetzen. Es gibt viele Meinungen und Vorschriften zu diesem Thema, da jedes Bundesland und jede Gemeinde in Deutschland unterschiedliche Bauordnungen und Vorschriften hat.
2. Grundlegende Regel
Ohne Genehmigung darf in Deutschland nichts gebaut werden. Es gibt jedoch Bauwerke, die "genehmigungsfrei" sind, wenn sie bestimmte Größen nicht überschreiten. Diese Größen können je nach Ort variieren (z.B. 10 m², 20 m² oder 65 Kubikmeter umbauter Raum).
3. Unterschiedliche Anforderungen
Einige Bauwerke erfordern nur eine Bauanzeige, während andere ein vollständiges Bauantragsverfahren benötigen. Ob ein Bauantrag für Ihr Bauvorhaben erforderlich ist, hängt von der Größe des Hauses ab und sollte beim zuständigen Bauamt erfragt werden.
4. Einreichung des Bauantrags
Sie können einen Bauantrag nicht alleine einreichen. Ein im jeweiligen Bundesland bauvorlageberechtigter Architekt/Ingenieur muss alle notwendigen Unterlagen erstellen und unterschreiben. Zusätzlich muss eine bauvorhabenbezogene Statik und bei Wohnhäusern eine individuelle Energiebedarfsberechnung erstellt werden.
5. Unterschiede zwischen Bauvoranfrage, Baugenehmigung und Baufreigabe
Die Bauvoranfrage bestätigt, dass Sie grundsätzlich auf Ihrem Grundstück bauen dürfen. Die Baugenehmigung bestätigt, dass Sie das im Bauantrag beschriebene Haus genau so bauen dürfen. Die Baufreigabe gibt Ihnen die Erlaubnis, mit den Bauarbeiten zu beginnen.
6. Unterstützung durch Betana Blockhaus
Das Bauantragsverfahren kann kompliziert sein, aber Betana Blockhaus bietet Unterstützung an, um den Prozess zu erleichtern.