Das Kleingartengesetz und seine Variationen
Das Kleingartengesetz, auch als Bundeskleingartengesetz bekannt, legt auf Bundesebene fest, welche Bauvorhaben in Kleingartenanlagen erlaubt sind. Einheitlich für ganz Deutschland ist lediglich die Regelung, dass maximal 24 m² umbauter Raum errichtet werden dürfen, wobei es hierbei einige Ausnahmen gibt. Es gibt zusätzliche Bestimmungen zur 24 m²-Regel, die sich auf erlaubte Dachüberstände, Firsthöhen, Traufhöhen und externe Toiletten- oder Geräteräume beziehen. Hierbei gibt es regionale Unterschiede und verschiedene Interpretationen
Einheitlichkeit?
Leider gibt es keine durchgängige Einheitlichkeit. In Berlin beispielsweise variieren die Regelungen je nach Bezirk. Einige Bezirke haben Regelungen aus anderen Städten übernommen, während andere ihre eigenen Interpretationen haben.