EnEV - die Energieeinsparverordnung
Jeder Bauherr, der ein etwas größeres Haus bauen möchte, wird irgendwann auf den Begriff EnEV stoßen.
Diese Abkürzung steht für Energieeinsparverordnung, die vom Gesetzgeber ins Leben gerufen wurde, um den Energiebedarf von Neubauten zu reggulieren und möglichst gering zu halten. Zu diesem Zweck muss der Ingenieur im Zuge des Bauantragsverfahrens nicht nur die Statik des Hauses berechnen, sondern auch noch eine Energiebedarfsberechnung des Hauses erstellen.
eine Standard-Energiebedarfsberechnung...
… gibt es nicht!
In diese Berechnung fließen alle energetisch relevanten Faktoren, die das Haus betreffen, mit eine – also Anzahl der Fenster und Außentüren, Wandstärken, welches Heizungssystem Sie verwenden, ob und welche erneuerbare Energien mit in das Bauvorhaben eingebracht werden. Aus diesem Grund ist diese Berechnung stets individuell zu erstellen, so etwas wie eine „Standard-Energiebedarfsberechnung“ gibt es also nicht!
Wann braucht man das?
Die gute Nachricht ist: bauen Sie nur ein Wochenendhaus, brauchen Sie sich in der Regel keine Gedanken um die EnEV zu machen.
Diese ist normalerweise erst erforderlich, wenn Sie ein Wohnhaus beantragen, sich dort polizeilich melden, das Haus länger als vier Monate im Jahr beheizen, wenn das Haus kommerziell vermietet wird, oder es sich um ein öffentliches Gebäude oder Gebäude mit Publikumsverkehr handelt.
Konsequenzen für ein Blockhaus
Soll das Blockhaus ein Wohnhaus werden, so ist nur die Blockbohle alleine – selbst in 94 mm Stärke – nicht ausreichend. Die 94er Blockbohle entspricht zwar in etwa einem 360er Kalksandstein, isoliert also schon recht ordentlich. Aber durch die Tatsache, daß es sich halt um Holz handelt, sind alle Energiewerte natürlich starken Schwankungen unterworfen, da die Blockbohle Feuchtigkeit aufnimmt, wieder abgibt und keine hundertprozentige Dichtigkeit herstellt.
Aus diesem Grund müssen alle Außenwände mit einer zusätzlichen Isolierung versehen werden. Dach und Fußboden müssen natürlich ebenfalls isoliert sein, ebenso benötigt man wohnhausfähige Fenster und Außentüren mit einem UG-Wert von 1,1 oder weniger.